Her er nogle tyske kommentarer til regelændringere som jeg har modtaget fra Christian Hartmann.
Mogens

 

Regeländerungen zur Abstimmung bei der AGM 2004

Das Technical Committee (TC) der OKDIA sowie die englische KV haben umfangreiche Änderungen an den Klassenregeln der diesjährigen AGM zur Abstimmung vorgelegt. Diese Änderungen in Folge im englisch sprachigen Original nebst deutschen Erklärungen und Kommentaren. Da wir vor der AGM keine Abstimmung dazu organisieren können, bitte ich jeden von Euch, der dazu beitragen möchte, sich direkt an mich zu wenden, damit wir uns ein Bild von unserer Stimmungslage machen können.

Christian Hartmann

LIST OF OK CLASS RULE CHANGE PROPOSALS

Origin: Technical Committee OKDIA

Effective if approoved: April 1, 2005

Rule Change Proposals (mit deutschen Erläuterungen):

10.1               CENTREBOARD (Materials)

delete:

The centreboard shall be made of metal wood and/or foam cored GRP except that a protecting strip of any material is permitted. Wood centreboards may be covered with GRP.

insert:

The centreboard shall be made of metal or wood or foam cored GRP/CRP. A protecting strip of any material is permitted. Wood centreboards may be covered with GRP/CRP.

 Neben dem schon seit Jahren erlaubten Glasfaser Beschichtungen und den seit letzten Jahr erlaubten  Schaumkern Schwertern erlaubt diese Änderung nun auch den Einsatz von Karbon als Fasermaterial. NZL und AUS haben dies eingebracht, weil bei ihnen mittlerweile Karbon billiger sein soll als gute Glasfaser. 

10.2               CENTREBOARD (Thickness)

 delete:

The thickness of the centreboard shall not exceed 20mm, including GRP covering if any, if made of wood and 6mm maximum if of metal.

insert:

The thickness of the centreboard shall not exceed 20mm, including any covering, or 6mm if made of metal.

 Diese Regel wird nur dahingehend geändert, dass auch für die seit letztem Jahr erlaubten Schwerter aus Glasfaser mit Schaumkern die max. Dicke von 20mm gilt.

 12.2 (ii)         MAST CONSTRUCTION (Manufacturing) (Variant A)

 delete:

Any cross section of a plastic spar shall be constructed of only one individually moulded part (excluding the sail track or groove) 

In dieser Variante wird der Absatz 12.2.(ii) ersatzlos gestrichen. Er ist nach Ansicht vieler Mitgleider des TC und anderer schlecht formuliert, führt immer wieder zu unnötigen Diskussionen oder Missverständnissen und wird, was die geometrische Problematik anbelangt - und darauf zielt sie auch ausschließlich – durch andere Teile (12.2.(iii)) der Regel hinreichend abgedeckt.

 12.2 (ii)         MAST CONSTRUCTION (Manufacturing) (Variant B)

 delete:

Any cross section of a plastic spar shall be constructed of only one individually moulded part (excluding the sail track or groove).

insert:

Any cross section of a plastic spar shall be constructed of only one individually moulded and cured part, excluding the sail track or groove. Inner reinforcements tubes at boom height and areas of for manufacturing reasons vertical joined tubes are allowed.

 In Variante B wird die gleiche Problematik durch Ergänzungen bzw. Präzisierungen angegangen. Insbesondere wird das vertikale Zusammenführungen (wie z.B. bei den Alumasten) erlaubt. Diese Produktionsmethode hat unerwartet auch bei Karbonmasten Verwendung gefunden (angeblich Proctor).

 12.2 (iii)        MAST CONSTRUCTION (Cross Section Shape)

 delete:

Any cross section shape of a plastic spar shall be in principle round, oval or teardrop and shall have no hollows with the exception of the sail track or groove.

insert:

Any cross section shape of a plastic spar shall be in principle round, oval or teardrop in a single geometrical figure and shall have no hollows with the exception of the sail track or groove. This includes the tubes as specified in (ii).

 Auch diese Änderung versucht die Dinge zu präzisieren: Eine "single geometrical figur" – also z.b. ein Kreis oder ein Oval – und zwar nur 1 einzige Figur, soll verhindern, dass das Mastenprofil z.B. keine Querstege aufweist. Wie bisher zielt die Regel auf Minimierung der Kosten.

12.4               MAST DIMENSIONS

 Dimensions are given in mm.

 

 

Minimum

Maximum

Mast datum pointat deck level2 on the aft side of the spar3

 

 

Lower point heightabove mast datum point

265

275

Upper point heightabove lower point

 

5400

Centre of gravity above mast datum point

1700

 

Lower limit mark width

10

 

Upper limit mark width

10mm and all above upper point

 

Diameter at deck level including the optional mast ring if fitted

94

98

Diameter at 20mm above heel point including the optional mast ring if fitted

70

76

TransverseCross Section:

From heel point to 1000mm above mast datum point

60

 

From 1000mm above mast datum point to upper point the minimum dimension is given by a uniform reduction of 1mm for every 100mm

 

 

For-and-aftCross Section:

From heel point to upper point the maximum dimension is given by the actual transverse width at the same height

 

plus 22

 

2) as defined in 8.4 (vii)("At the centerline of the mast, the deck shall be 30mm ± 10mm above the sheerline. ...")

3) the aft side of the spar is given by the aft side of the sail track straightened and prolonged.

Neben der Formatierung als "echte" Tabelle um Problemen mit der Datenverarbeitung im Dachverband zu vermeiden, ist die minimale Breite von 62mm auf 60mm reduziert. Die 62mm sind faktisch eher zufällig entstanden (durch Messen eines Needlespar Mastes) und haben so Einzug in die Regel gefunden. Hingegen war immer klar und von der Mehrzahl der Nationen ausdrücklich gewünscht, dass die Möglichkeit der Konvertierung von ehemaligen Finn Masten bestehen soll. Diese weisen aber nur eine Minimalbreite von 60mm auf.

 12.5               MAST WEIGHT

 delete:

The spar weight including all fixed fittings in their normal racing position shall be not less than 8kg. Lead Corrector weights totaling not more than 0.6kg permanently fixed above deck to the exterior face of the spar are permitted.

insert:

The spar weight including all fixed fittings (i.e. excluding the halyard) shall be not less than 8kg. Lead Corrector weights totaling not more than 0.6kg at any heigth are permitted. Additionaly lead corrector weights are allowed in two equal parts not lower than 200mm below upper point and between lower point and mast datum point. Any Corrector weights shall be permanently fixed to the exterior face of the spar.

 Bei diesem Antrag gehts nun wirklich ans "Eingemachte" ... Dieser Entwurf stellt die Sicht des OKDIA Vorstandes dar. Die Änderung zielt darauf, Masten die "unter Gewicht" aus der Produktion kommen, auf legale Art und Weise auf Gewicht zu bringen. Dadurch, dass die Hälfte des zusätzlichen Gewichtes im Top angebracht werden muss, entsteht ein Anreiz, die Masten nach der bisher bestehenden Regelung zu bauen, da ein Mast mit z.B. 1kg Gewicht im Top schwingungs-technisch klar im Nachteil ist (gegenüber einem der lediglich die schon bisher erlaubten 0,6kg Ausgleichsgewichte hat). Der OKDIA Vorstand ist der Ansicht, dass die OK Jollenklasse nicht stark genug ist, die Mastenhersteller zur Einhaltung der Regeln zu zwingen und andererseits die z.B. in England weit verbreiteten Proctor Masten auf legale Art gesegelt werden sollten.

 Alternativ existiert ein Vorschlag der englischen KV, die Ausgleichsgewichte generell (d.h. ohne Änderung des Wortlautes) von 0,6kg auf 2,0kg zu erhöhen. Das bedeutet, dass die gesamten 2,0kg in einem Punkt konzentriert werden dürfen. Hier würde sich jedoch das Trägheitsmoment im Gegensatz zu einem nach der Regel von 2003 gebauten Mast verringern und sich somit ein Vorteil ergeben. Der englische Vorschlag findet ausdrücklich nicht die Zustimmung des Vorstandes und ist selbst in England umstritten. Es zeichnet sich mittlerweile aber auch ab, dass die Engländer bei der AGM dem Vorschlag des TC folgen werden, da sie damit "leben können" und dieser im Gegensatz zu ihrem auch mehrheitsfähig ist.

 15.2.1            SAIL CONSTRUCTION (Materials)

 delete:

The construction of the sail shall be: soft sail, single ply sail.

insert:

The construction of the body of the sail shall be: soft sail, woven ply, single-ply sail. All parts of the body of the sail shall be made of the same material.

 Dieser Vorschlag enthält zwei wesentliche Änderungen: Zum Einen schreibt er vor, dass das Segel (unter Ausschluss z.B. der Verstärkungen und des Fensters) aus nur einem Material gebaut wird und – wichtiger – es nur aus gewebtem Tuch bestehen darf. Die aktuelle Regel erlaubt den Bau von Foliensegeln. Diese könnten z.Z. nur aufgrund einer anderen Regel (5.2) verboten werden. Die vorliegende Änderung schließt dies eindeutig aus. Die Definition eines einheitlichen Materials folgt gegenwärtig üblichen Formulierungen und reduziert die Kosten für (insbesondere kleine) Segelmacherein.